Fragen & Antworten zur unserem Partner HanseMerkur 

Reiseschutz mit Hanse Merkur

Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um das Thema Reiseversicherung. Buchen Sie Ihre Reiseversicherung am besten gleich bei der Buchung Ihrer Reise mit. Sollten Sie noch unsicher sein, welchen Reiseschutz Sie auswählen möchten, können Sie diesen gerne nachträglich hier abschließen: Reiseversicherung buchen.

Inhaltsverzeichnis

    Allgemeine Fragen

    Boltenhagen Seebrücke

    Mit einer Reiseversicherung können Sie unvorhersehbare Ereignisse und Risiken im Vorfeld absichern. Es werden Ihnen unterschiedliche Leistungen und Versicherungen vor Antritt Ihrer Reise angeboten. Hier finden Sie weitere Informationen über unseren Partner HanseMerkur.

    Alle Produkte, die die Reise-Rücktrittsversicherung (RRV) enthalten, sind bis spätestens 30 Tage vor Reiseantritt, abzuschließen. Liegen zwischen Reisebuchung und Reiseantritt weniger als 30 Tage, muss der Abschluss der Reiseversicherung spätestens am 3. Werktag (Mo. - Sa.) nach Reisebuchung erfolgen. Produkte ohne Reise-Rücktrittsversicherung können jederzeit vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Wir empfehlen Ihnen deshalb, den Abschluss Ihrer Reiseversicherung gleich bei Ihrer Reisebuchung zu tätigen.

    Es gibt eine Notruf-Hotline: +49 40 5555-7877

    Sobald die erste Reiseleistung ganz oder zum Teil in Anspruch genommen wird, gilt eine Reise als angetreten. 

    Zum Beispiel:

    Flugreise: Check-in durch Pass- oder Bordkartenkontrolle (bei online Check-in erst mit der Pass- oder Bordkontrolle). Ist ein Rail & Fly Ticket im Gesamtpreis enthalten, gilt die Reise schon mit Einsteigen in den Zug als angetreten.

    Als Paar gelten 2 Erwachsene.

    Maximal 2 Erwachsene und mindestens 1 mitreisendes Kind (unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis) bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gelten als eine Familie. Eine Familie können insgesamt bis zu 7 Personen bilden.

    Eine Gruppe besteht aus mind. zehn Personen, bei Bahnanreise aus mindestens sechs Personen, die das gleiche Reiseziel und Reisedatum haben.

    Corona-Reiseschutz

    Menschen zu Fuß auf Safari

    Sie, eine mitreisende Person oder eine Person Ihrer häuslichen Gemeinschaft werden vor oder während des Urlaubs in Quarantäne geschickt? Sie stehen am Flughafen und das Personal lässt Sie aufgrund erhöhter Temperatur nicht mitfliegen? Mit dem Corona-Reiseschutz der HanseMerkur können Sie sich gegen diese Fälle absichern. Bitte beachten Sie, dass der Corona-Reiseschutz seit dem 01.04.2023 bei Buchung einer Reisen nicht mehr inklusive ist. Gerne können Sie diesen direkt über die Onlinebuchungs-Möglichkeit der HanseMerkur hinzubuchen.


    Wichtig: Für den Corona-Ergänzungsschutz ist der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung der HanseMerkur obligatorisch. 

    Diese Zusatzversicherung greift, wenn während der Reise die Infektion oder der Verdacht auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorliegt und Ihnen dadurch eine Quarantäne angeordnet oder die Rückbeförderung z. B. am Flughafen verweigert wird. In diesem Fall greift Ihnen unser Corona-Reiseschutz unter die Arme.

    In den oben genannten Fällen übernimmt die Zusatzversicherung zusätzliche Rückreisekosten, erstattet den gesamten Reisepreis (sofern die Reise in der ersten Reisehälfte abgebrochen wird) bzw. eventuell nicht stattgefundene Reiseleistungen (sofern die Reise in der zweiten Reisehälfte abgebrochen wird) und übernimmt Hotelkosten im Isolationsfall.

    Die Urlaubsgarantie greift auch, wenn bei Reiseantritt eine entsprechende Reisewarnung besteht. Zudem wird eine Klausel aufgenommen, die besagt, dass die zusätzlichen Unterbringungskosten mind. 2.500 € betragen, da einzelne Länder die Anforderung für eine Mindesthöhe von 2.500 € bzgl. der Übernahme der Quarantänekosten haben. Diese Änderung greift auch für bereits abgeschlossene Versicherungen.

    Reise-Rücktrittsversicherung

    Koffer packen & los geht die Reise mit Berge & Meer 

    • Unfallverletzung, unerwartete und schwere Erkrankung, Tod
    • Schwangerschaft
    • Bruch von Prothesen oder Lockerung implantierter Gelenke
    • Impfunverträglichkeit
    • Mitteilung eines Termins zur Organspende oder zum Empfang eines Organs
    • Betriebsbedingte Kündigung und Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit
    • Arbeitsplatzwechsel, sofern die Probezeit in die versicherte Reisezeit fällt
    • Erheblicher Schaden am Eigentum (mindestens 2.500 Euro) der versicherten Person infolge von Feuer, Elementarereignissen, Leitungswasserschäden oder strafbaren Handlungen Dritter
    • Schüler- und Studentenschutz: Wiederholungsprüfung fällt in die versicherte Reisezeit, Nichtversetzung oder Nichtzulassung zur Prüfung
    • Unerwartete gerichtliche Ladung
    • Adoption eines minderjährigen Kindes, sofern Ihre Anwesenheit notwendig ist
    • Verkehrsmittelverspätung um mindestens 2 Stunden
    • Unerwartete schwere Erkrankung eines/einer zur Reise angemeldeten Hundes/Katze einer versicherten Person
    • Zwingende Verlängerung der Reise aufgrund von Naturkatastrophen bzw. Elementarereignissen

    • Personen, die mit Ihnen gemeinsam eine Reise gebucht haben sind mit versichert. Dies gilt nicht, wenn mehr als 6 Personen oder bei Familientarifen mehr als 2 Familien gemeinsam eine Reise buchen.
    • Ihre Angehörigen und die Angehörigen des Ehepartners bzw. Lebensgefährten. Als Angehörige zählen der Ehepartner oder Lebensgefährte, die Kinder, Adoptivkinder, Stiefkinder, Pflegekinder, Schwiegerkinder, Eltern, Adoptiveltern, Stiefeltern, Pflegeeltern, Großeltern, Geschwister, Enkel, Tanten, Onkel, Neffen und Nichten.
    • Die Personen, die nicht mitreisende minderjährige oder pflegebedürftige Angehörige betreuen.
    • Falls gesondert vereinbart Begleitpersonen bei Gruppenreisen (z. B. Reisen mit Lehrern, Eltern, Skippern).

    Wenn die Reise aus einem versicherten Grund, wie zum Beispiel schwere Krankheit, umbgebucht werden muss, übernimmt die Versicherung die Umbuchungskosten bis zur Höhe der Stornokosten. Bei anderen Umbuchungsgründen werden für eine Reise bis maximal 42 Tage vor Reisebeginn pauschal 30 Euro pro versicherter Person erstattet. 

    Bei Kreuzfahrten gibt es einen zusätzlichen Schutz. Dieser beinhaltet eine Verspätung von öffentlichen Verkehrsmitteln um mehr als 2 Stunden. Dann übernimmt die Reisekostenversicherung die notwendigen Nachreisekosten. Es werden die Kosten erstattet, die bei einer Stornierung angefallen wären, maximal 1.500 Euro.

    Urlaubsgarantie (Reise-Abbruchversicherung)

    Kreuzfahrten, Berge&Meer

    Man erhält den kompletten Reisepreis bei einem Reiseabbruch erstattet, sofern innerhalb der ersten Hälfte der gebuchten Reise (maximal bis zum 8. Reisetag) die Reise aufgrund eines versicherten Ereignis abgebrochen wird. Außerdem erhält man die zusätzlichen Rückreisemehrkosten. 

    Auch Reiseleistungen vor Ort, wie zum Beispiel am Urlaubsort gebuchte Ausflüge oder im Skigebiet gekaufte Skipässe, sind in der Versicherung mit inbegriffen.

    Bei einer Unterbrechung der Reise aus einem versichertem Grund, wird der anteilige Reisepreis erstattet, sowie bei Rundreisen und Kreuzfahrten der Anschluss an die Reise (maximal bis zum Wert der noch nicht genutzten weiteren Reiseleistung).

    Bei einer Verspätung eines öffentlichen Verkehrsmittels von mehr als 2 Stunden und Versäumnis des Anschlussverkehrsmittels, werden die zusätzlichen Kosten erstattet.

    Bei einer verspäteten Rückreise aus versichertem Grund werden die Mehrkosten für den verlängerten Aufenthalt und die Rückreise erstattet. Bei Naturkatastrophen und Elementarereignissen am Urlaubsort, wie z. B. Lawinen oder Erdbeben werden die Mehrkosten ebenfalls übernommen.

    Die Urlaubsgarantie greift auch, wenn bei Reiseantritt eine Reisewarnung besteht. Zudem wird eine weitere Klausel aufgenommen, die besagt, dass die zusätzlichen Unterbringungskosten min. 2.500 € betragen müssen. Diese Änderungen greifen auch für bereits abgeschlossene Versicherungen.

    Reise-Krankenversicherung

    Lavendelfeld im Sonnenuntergang

    Medizinische Behandlungen im Ausland sind oft sehr teuer. Eine Reise-Krankenversicherung schützt Sie vor den dadurch entstehenden Kosten. Der gesetzliche Krankenversicherungsschutz gilt auch für die EU, deckt jedoch meist nur einen geringen Teil der zu bezahlenden Kosten ab. Außerhalb der EU kommt die gesetzliche Krankenversicherung für keine anfallenden Arztleistungen auf. Um unbeschwert Ihren Urlaub genießen zu können, empfiehlt sich daher der Abschluss einer Reise-Krankenversicherung.

    • Kosten für medizinische Behandlungen, Krankenhausaufenthalte und Medikamente im Ausland
    • Kosten für Krankentransport zur nächsten Klinik und medizinisch sinnvollen Rücktransport ins Heimatland
    • Kosten für einige Zusatzleistungen, wie z. B. Anreise von Familienmitgliedern bei längerem Krankenhausaufenthalt

    Bei einer auf Vorsatz beruhenden Krankheit und Unfällen oder Behandlungen infolge von Selbstmordversuchen.

    Selbstbehalt

    Frau an Bord des Kreuzfahrtschiffes

    Selbstbehalt ist der Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadenfall selber zu tragen hat.

    Unsere Versicherungsprodukte sind ohne Selbstbehalt. Im Schadenfall kommen keine Kosten auf Sie zu. Einzige Ausnahme in der Reise-Rücktrittsversicherung und Urlaubsgarantie: Bei ambulant behandelten Erkrankungen beträgt der Selbstbehalt 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens jedoch 25,- Euro je versicherte Person. Alle weiteren versicherten Ereignisse sind ohne Selbstbehalt.